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Start gGmbH erhält bundesweite Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII)

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Seit 1994 ist die Start gGmbH als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe erfolgreich in der Organisationsentwicklung, Forschung und Qualifizierung sowie im Sozialmarketing tätig. Jetzt ist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft, die Büros in Bernburg, Oranienburg sowie Hannover unterhält, von 15 obersten Landesjugendbehörden gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Mit einem Bescheid des Sozialministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.09.2008 wurde die bundesweite Anerkennung mit Ausnahme Baden-Württembergs ausgesprochen.

 

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