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Qualifizierung für Fachkräfte im Kinderschutz

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Wirkungsvoller Kinderschutz braucht neben verlässlicher Kooperation auch qualifizierte Fachkräfte. Mit der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag der Jugendämter sowie der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kinderschutz eindeutig gefasst. Die Bestimmungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes sind an alle im Kinderschutz beteiligten Bereiche adressiert – angefangen bei Kinderärzten und Hebammen über Schule und Beratungsstellen bis hin zu Polizei und Familiengericht. Neu ist außerdem, dass nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch andere Bereiche Anspruch auf Beratung zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung haben. – Welche rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für die beteiligten Fachkräfte in der Praxis? Das Kompaktseminar “Qualifizierung für Kinderschutzfachkräfte” bietet Fachkräften im Kinderschutz Antworten und ein Plus an Handlungssicherheit.

Die Start gGmbH bietet die Qualifizierung für Fachkräfte im Kinderschutz seit 2007 mit großem Erfolg an. Bundesweit haben bisher rund 1500 Fachkräfte diese Qualifizierung absolviert. Das Qualifizierungsangebot richtet sich an Fachkräfte aus allen im Kinderschutz beteiligten Bereichen.

Im Seminar haben die Teilnehmenden die Möglichkeiten, sich interdisziplinär fortzubilden und ihre Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken. Im Mittelpunkt der Qualifizierung stehen Vermittlung sowie Reflexion von Kernkompetenzen moderner Kinderschutzarbeit nach § 8a SGB VIII und mit Referenz auf das BKiSchG.

Die Inhalte der Qualifizierung hat die Start gGmbH auch vor dem Hintergrund ihrer Arbeit als Träger der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg sowie des Bündnis Kinderschutz Mecklenburg-Vorpommern konzipiert, mit deren fachlichen Leitung und Organisation sie von der jeweiligen Landesregierung beauftragt ist.

 

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