Inhalte
Die Qualifizierung orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen sowie rechtlichen Anforderungen. Diese sind inhaltlich zu beschreiben über:
- die Intention zur Einführung des § 8a SGB VIII,
- die Intention zur Einführung des BKiSchG,
- das Kindeswohl als Gegenstand rechtsstaatlicher Aufsichtspflicht,
- den s. g. „erweiterten Schutzauftrag“ und dessen unmittelbaren Folgen für die Freie und Öffentlichen Jugendhilfe,
- den Auftrag und entsprechende Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls im Diskurs von Fachbehörden und Verwaltungen untereinander und zu freien Trägern einschließlich der Folgen und Anforderungen für die Prozessgestaltung und Dokumentation,
- die Handlungserfordernisse und -möglichkeiten der Fachkraft oder der Institution bei Information und Kenntnisnahme einer kindeswohlgefährdenden Situation,
- die Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung im „Dialog“ von objektivierbarer Indikation und/oder subjektiver Beurteilung,
- eine das Kindeswohl sichernde Auflösung des Widerspruchs zwischen Helfen und Intervenieren in fallbezogener oder struktureller Grenzbeschreibung,
- Handlungsoptionen in der Kinderschutzarbeit im Widerstreit zwischen Elternrechten und Kinderwohl im Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Verweigerung mit Blick auf Einbeziehung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern,
- den Kinderschutz als gesamtgesellschaftlichen Auftrag und die sich daraus ergebenden Anforderungen an Kooperation und Netzwerkarbeit, aber auch an Öffentlichkeitsarbeit.


