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Die Qualifizierung orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen sowie rechtlichen Anforderungen. Diese sind inhaltlich zu beschreiben über:

  • die Intention zur Einführung des § 8a SGB VIII,
  • die Intention zur Einführung des BKiSchG,
  • das Kindeswohl als Gegenstand rechtsstaatlicher Aufsichtspflicht,
  • den s. g. „erweiterten Schutzauftrag“ und dessen unmittelbaren Folgen für die Freie und Öffentlichen Jugendhilfe,
  • den Auftrag und entsprechende Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls im Diskurs von Fachbehörden und Verwaltungen untereinander und zu freien Trägern einschließlich der Folgen und Anforderungen für die Prozessgestaltung und Dokumentation,
  • die Handlungserfordernisse und -möglichkeiten der Fachkraft oder der Institution bei Information und Kenntnisnahme einer kindeswohlgefährdenden Situation,
  • die Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung im „Dialog“ von objektivierbarer Indikation und/oder subjektiver Beurteilung,
  • eine das Kindeswohl sichernde Auflösung des Widerspruchs zwischen Helfen und Intervenieren in fallbezogener oder struktureller Grenzbeschreibung,
  • Handlungsoptionen in der Kinderschutzarbeit im Widerstreit zwischen Elternrechten und Kinderwohl im Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Verweigerung mit Blick auf Einbeziehung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern,
  • den Kinderschutz als gesamtgesellschaftlichen Auftrag und die sich daraus ergebenden Anforderungen an Kooperation und Netzwerkarbeit, aber auch an Öffentlichkeitsarbeit.

 

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