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Modul Inhalt Veranstaltungstage Stunden
1. Modul
Rahmenbedingungen 1. und 2. Tag 16 Stunden
Fallberatung Reflexionsgruppe 3. Tag 3 Stunden
2. Modul
Auftrag und rechtlicher Rahmen 4. und 5. Tag 16 Stunden
Fallberatung Reflexionsgruppe 6. Tag 3 Stunden
3. Modul
Prozessgestaltung 7. und 8. Tag 16 Stunden
Fallberatung Reflexionsgruppe
9. Tag 3 Stunden
Belegarbeit Anfertigung der Belegarbeit 10. Tag 3 Stunden
Abschlusskolloquium Fachgespräch 11. Tag 4 Stunden
Gesamt 11 Veranstaltungstage 64 Stunden

1. Modul – Auftrag und Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft, Rahmenbedingungen
  • Aufgaben und Rolle der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ als verbindlich im Gesetz bestimmte Ressource
  • Verbindliche und abgestimmte Verfahrensregelungen Freier und Öffentlicher Träger der Jugendhilfe bzw. anderer Beteiligter (Soziales, Gesundheit, Schule, Polizei, Justiz u. a.)
  • Kooperation und Netzwerkarbeit
  • Fachkräftegebot und Qualifikation
  • Kinderschutz braucht strukturelle Kooperation
  • interne und externe Dokumentation
  • Reflexion als Standard in der Kinderschutzarbeit (z. B. kollegiale Beratung und Fallberatung)
2. Modul – Auftrag und rechtlicher Rahmen
  • Dimensionen des Kinderschutzes
  • Gesetzlicher Auftrag zwischen Hilfe und Intervention als permanenter Risikoabwägungsprozess
  • Rechtlicher Rahmen versus fachliche Anforderungen insbesondere zur Stellung der Träger der Jugendhilfe
  • Kinderschutz als Auftrag zur Kooperation und Netzwerkarbeit
  • Vereinbarungen zwischen Freien und Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und zwischen Jugendhilfe und anderen Bereichen
  • Träger- bzw. einrichtungsinterne Verfahren zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen, für Jugendhilfeträger als obligatorischer Bestandteil der Vereinbarungen
  • Daten- und Vertrauensschutz
3. Modul – Prozessgestaltung/Diagnostik
  • Fallaufnahme als fachlich zu dokumentierender Prozess
  • Melde- und Informationsverfahren an den Schnittstellen zum Öffentlichen Träger der Jugendhilfe bzw. zu anderen Institutionen (z. B. Polizei, Gesundheitsamt)
  • Fallverstehen – Risikoabschätzung/Ressourceneinschätzung – Handeln
  • Kinderschutz braucht Kooperation im Einzelfall im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte – Interdisziplinarität
  • Kinderschutzarbeit ist Arbeiten an und mit Konflikten in Grenzsituationen mit Blick auf mehreren Ebenen, u. a. in Bezug zur Organisation, zum Team, zu NutzerInnen und zu sich selbst
  • Prozessbeteiligte und Prozessbeteiligung (z. B. Familiengericht, Arzt aber auch die NutzerInnen)
Fallberatung
  • Prozessbegleitende Reflexionsmöglichkeit zur Kontrolle und Entwicklung des individuelle „Hineingezogenwerdens“, der eigenen Rollenklarheit der Fachkraft in Bezug auf die eigene Aufgabe sowie auf deren institutionellen Kontext an Hand eigener Fallbeispiele
  • Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, ausgewählte Methoden/Techniken zum Erkennen und Bearbeiten von Konflikt- und Risikosituationen kennen zu lernen bzw. aufzufrischen.
Belegarbeit
  • konzeptionelle Aufbereitung und Entwicklung eines selbst gewählten „Kinderschutzthemas“ aus dem eigenen beruflichen Kontext
  • Die Belegarbeit umfasst 3 bis 5 Seiten und kann auch als Gruppenarbeit mit namentlich klar abgegrenzten Beiträgen sowie dann entsprechender Seitenzahl eingereicht werden
Abschlusskolloquium
  • Fachgespräch der Kursleitung mit Teilnehmenden zur Kursauswertung und bewertenden Vorstellung der Belegarbeiten
 

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