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Qualifizierungsziele

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Die Qualifizierung orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen, bewährten Erfahrungen aus der praktischen Kinderschutzarbeit sowie rechtlichen Anforderungen. Ziel der Qualifizierung ist das Stärken der Handlungskompetenz und -sicherheit der im Kinderschutz beteiligten Fachkräfte. Dieses wird vor allem erreicht durch:
  • Vertiefen des bereits erworbenen kinderschutzspezifischen Fachwissens, z. B. im Rahmen einer abgeschlossenen Fachausbildung und/oder über mehrjährige Berufserfahrung,
  • Stärken der Handlungssicherheit im Sinne einer belastbaren Konfliktlösungsfähigkeit sowie der eigenen Handlungsbereitschaft u. a. über das Erarbeiten eines systematischen rechts- und fachbezogenen Überblicks,
  • Erweitern der eigenen Beziehungs-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Sinne einer aktiven, zugehenden und konfliktfähigen, auf Netzwerkarbeit ausgerichteten Grundhaltung,
  • Entwickeln eines offenen und transparenten, nach innen und außen hin klar vermittelten Berufs- bzw. Rollenverständnisses vor dem Hintergrund der grundgesetzlich bestimmten „Wächteramtsfunktion“ aller Kinderschutz-Partner,
  • Stärken der Fähigkeit, in besonderen und akuten Konfliktlagen von Kindeswohlgefährdung der eigenen Rolle angemessen und der Verantwortung gegenüber dem Kind bewusst zu handeln. Ob in der Rolle der/s Vermittlers, Fachberaters/fallzuständigen Fachkraft oder Prozessbegleiters/insoweit erfahrenen Fachkraft – das eigene Handeln ist gleichermaßen geleitet von klaren Aufgaben und Aufträgen sowie von den Interessen und Bedürfnissen des betroffenen Kindes. Das Kind, besonders das traumatisierte, steht immer im Mittelpunkt der handelnden Fachkraft.
 

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