Jetzt auch in Niedersachsen: Qualifizierung für Fachkräfte nach §8a SGB VIII
Geplant ist ein offener Kurs für Einzelteilnehmer in Hannover. Die Kurskosten betragen pro Teilnehmer 630.- EURO.
Einrichtungen können das Qualifizierungsangebot auch als Inhouse-Seminar für ihre MitarbeiterInnen buchen.
Die Weiterbildung umfasst 64 Unterrichtsstunden und gliedert sich in drei je zweitägige Module plus drei halbtägige Termine Fallberatung. Die TeilnehmerInnen erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Arbeit und Teilnahme am Kolloquium ein qualifiziertes Abschlusszertifikat. Die DozentInnen sind erfahrene Kinderschutzexperten, u. a. von der FH Potsdam und dem Kinderschutzzentrum Berlin.
Qualifizierungsinhalte
- Modul 1: Auftrag und Rolle einer Kinderschutzfachkraft gemäß §8a, Abs. 2 SGB VIII Ziel: Vermittlung des Rollenverständnisses und Aufgabenklarheit zwischen beratender Fallkoordination und fachübergreifender Kooperation
- Modul 2: Recht Ziel: Kenntnis der relevanten rechtlichen Grundlagen im SGB VIII, SGB XII, BGB, FGG, StGB etc.
- Modul 3: Diagnostik Ziel: Kompetenz zur Wahrnehmung von Anhaltspunkten der Kindeswohlgefährdung und im Gestalten von Elterngesprächen
- 3 Termine Fallberatung Ziel: Reflexion des eigenen fachlichen Handelns und Verhaltens
Termine
- Modul 1: 22/23.06.2009
- Fallberatung: 12.08.2009
- Modul 2: 28./29.09.2009
- Fallberatung: 21.10.2009
- Modul 3: 12./13.11.20109
- Fallberatung: 27.11.2009
- Abgabe der Abschlussarbeiten: 18.12.2009
- Abschlusskolloquium: 29.01.2010
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