Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8A SGB VIII
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII sind Jugendämter sowie freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kinderschutz stärker in die Pflicht genommen. Ihr Schutzauftrag ist nun eindeutig gefasst. Welche rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für die beteiligten Fachkräfte in der Praxis? Das Kompaktseminar “Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft” der Start gGmbH richtet sich an Fachkräfte und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, wie Jugendämter, Kitas, Beratungsstellen, Hilfen zur Erziehung, Horte oder Jugendclubs.
Nähere Informationen zu Curriculum und Anmeldung finden Sie hier.


